Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Ihr Wohnort

Volltext

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.03.0026
Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Frist

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service 

Verfahrensablauf

Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.

Rechtsbehelf

Erneuter Antrag oder Widerspruch möglich.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben