Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Volltext
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesredaktion
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
-
Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Frist
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Urheber
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Verfahrensablauf
Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.
Rechtsbehelf
Erneuter Antrag oder Widerspruch möglich.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben