Kircheneintritt: Erklärung

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Volltext

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2014
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Finanzministerium

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)