Kircheneintritt: Erklärung
Volltext
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Finanzministerium
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Urheber
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)