Projekt „Dorfentwicklung“ in der Samtgemeinde Oderwald

Die Samtgemeinde Oderwald mit ihren sechs Mitgliedsgemeinden wurde im Jahr 2017 in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen. Begleitet wird die Samtgemeinde Oderwald bei ihrem Vorhaben von dem Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, welches den Dorfentwicklungsplan in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, Politik, aber auch insbesondere den Einwohnerinnen und Einwohnern entwickelt hat.

Öffentliche Vorhaben

Für die so konzipierten öffentlichen Vorhaben wurden im Dorfentwicklungsplan jeweils grobe Kostenschätzungen aufgeführt. Im Rahmen der Dorfentwicklung können Vorhaben z.B. bei Gemeinschaftsanlagen oder im Straßenraum und bei Plätzen gezielt gefördert werden, wobei sich die Förderquote der Kommune nach der sogenannten Steuereinnahmekraft richtet, die als Mittelwert über die Steuereinnahmen der vergangenen 3 Jahre in jedem Jahr neu ermittelt wird. Für die Gemeinden Flöthe und Cramme beträgt der aktuelle Fördersatz derzeit 55 %, während die Gemeinden Börßum, Dorstadt, Ohrum und Heiningen sowie die Samtgemeinde Oderwald zur Zeit mit 65 % unterstützt werden. Ggfs. ergibt sich eine Erhöhung um 10 % bei inhaltlicher Zuordnung zu den Zielen des ILEK Nördliches Harzvorland.

Private Maßnahmen

Private Maßnahmen können im Rahmen der Dorfentwicklung mit 35 % der zuwendungsfähigen Nettokosten bezuschusst werden und beziehen sich grundsätzlich auf die von außen sichtbaren Bereiche an Gebäuden, die etwa bis 1950 errichtet wurden. Ggfs. ergibt sich eine Erhöhung um 5 % bei inhaltlicher Zuordnung zu den Zielen des ILEK Nördliches Harzvorland.

  • 2019 = 34 beantragte Projekte; 25 geförderte Maßnahmen. Förderung insgesamt:1.031.531,12 Euro
  • 2020 = 22 beantragte Projekte; 21 geförderte Projekte. Förderung insgesamt: 498.415,21 Euro
  • 2021 = 32 beantragte Projekte, 27 geförderte Maßnahmen. Förderung insgesamt: 1.008.982,45 Euro
  • 2022 = 24 beantragte Projekte. (Fördersumme wird nachgetragen).
  • 2023 = 17 beantragte Projekte

Antragsstichtag

Antragsstichtag ist jeweils der 30.09. eines jeden Jahres.

Unabhängig von den Terminen in den Arbeitsgruppen bedürfen private Bauvorhaben einer Einzelbetrachtung in Abstimmung zwischen Eigentümer, Förderbehörde und Planungsbüro. Gezielte, für den potentiellen Antragsteller kostenfreie Beratungen werden ab sofort angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Samtgemeinde Oderwald oder dem Planungsbüro Warnecke unter den nebenstehenden Kontakten.