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Die Samtgemeinde Oderwald beabsichtigt die in der Samtgemeinde Oderwald ansässigen Vereine, Verbände und Unternehmen auf ihren Internetseiten aufzuführen. Hier soll nicht nur der Vereins-, Verbands- bzw. Unternehmensname genannt werden, sondern auch personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Zu diesen personenbezogenen Daten gehören beispielsweise der Name des 1. Vorsitzenden bzw. des Unternehmers sowie Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse. Darüber hinaus kann auch ein Vereinswappen oder Unternehmenslogo veröffentlicht werden. Durch die beabsichtigte Veröffentlichung im Internet kann weltweit von jedermann auf die personenbezogenen Daten zugegriffen werden. Die Daten können über Suchmaschinen aufgefunden werden. Dritte können damit diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten dieser Personen verknüpfen und ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen.Über die Archivfunktion von Suchmaschinen besteht die Möglichkeit, dass Daten auch dann noch abrufbar sind, wenn die Angaben aus dem Internetangebot der Samtgemeinde Oder-wald bereits entfernt oder geändert wurde.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat (Artikel 6 Abs. 1 DSGVO). Im Hinblick auf die Nachweispflichten im Sinne des Artikels 7 DSGVO bedarf die Einwilligung der Schriftform. Untersagt ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen eine rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten den zum Sexualleben oder sexuellen Orientierung einer natürlichen Person (Artikel 9 Abs. 1 DSGVO). Erfolgt die Einwilligung durch eine schriftliche Erklärung, zusammen mit anderen Erklärungen, so muss die Einwilligungserklärung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist (Art. 7 Abs. 2 DSGVO). Die Betroffenen können eine Einwilligung jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Diese Einverständniserklärung gilt bis auf Widerruf. Die Samtgemeinde Oderwald weist Sie darauf hin, dass Sie für die Aktualität Ihrer Daten verantwortlich sind und bittet Sie, etwaige Änderungen möglichst umgehend mitzuteilen.