Bekanntmachung

Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage Klein Flöthe" in der Gemeinde Flöthe im Ortsteil Klein Flöthe hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 09. November 2023 den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu o. g. Bebauungsplan gefasst.

Ein Projektierer hat die Durchführung eines Verfahrens mit dem Ziel, einen qualifizierten Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Klein Flöthe" aufzustellen, beantragt. Gleichzeitig führt die Samtgemeinde Oderwald diesbezüglich die Änderung des Flächennutzungsplanes durch.

Die frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt im Rahmen der Auslegung des Planvorentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025.

Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer 05334 / 7907-10 zur Verfügung.

Zusätzlich können die Unterlagen hier eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gemeinde Flöthe
Der Bürgermeister
In Vertretung

Lohmann