Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Börßum-Bornum" in der Gemeinde Börßum
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu o. g. Bebauungsplan gefasst.
Ein Projektierer hat die Durchführung eines Verfahrens mit dem Ziel, einen qualifizierten Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum" aufzustellen, beantragt. Gleichzeitig führt die Samtgemeinde Oderwald diesbezüglich die Änderung des Flächennutzungsplanes durch.
Die geplante Standortauswahl in den Ortsteilen (siehe farbig markierte Flächen im Lageplan) orientiert sich an den förderfähigen Flächenkulissen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), wonach Freiflächenphotovoltaik-Anlagen (FFPVA) aufgrund besonderer Vorbelastungen der Flächen in einem bis zu 500 Meter breiten Korridor entlang von Schienenwegen mit mindestens zwei Hauptgleisen und Autobahnen ausschreibungsfähig sind. Eine baurechtliche Privilegierung besteht seit dem 01.01.2023 für vorgenannte Flächen von bis zu 200 m, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand (§ 35 Absatz 1 Nr. 8b Baugesetzbuch).
Die frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt im Rahmen der Auslegung des Planvorentwurfs mit Begründung gem. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 21.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025.
Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer 05334 / 7907-10 zur Verfügung.
Zusätzlich können die Unterlagen hier eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Gemeinde Börßum
Der Gemeindedirektor
Lohmann