Bekanntmachung Bebauungsplan „Windenergieanlagen Börßum

Bebauungsplan „Windenergieanlagen Börßum - östlicher Bereich“ zugleich Aufhebung „Sondergebiet für Windenergieanlagen mit örtlicher Bauvorschrift“ und Teilaufhebung „Sondergebiet II für Windenergieanlagen mit örtlicher Bauvorschrift“ hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 dem Entwurf zur Aufstellung und Aufhebung/Teilaufhebung der oben genannten Bebauungspläne nebst Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, im zentralen Bereich des Windparks „Achim WF4“ den Neubau größerer Windenergieanlagen (WEA) zu ermöglichen. Das Repoweringvorhaben der Investorengesellschaft sieht vor, insgesamt 9 WEA abzubauen und durch 6 WEA zu ersetzen. Im Gebiet der Gemeinde Börßum betrifft der Abbau 7 WEA, die durch 5 WEA ersetzt werden sollen.

Zur Rechtseindeutigkeit auch in Bezug auf den Entfall der bisherigen örtlichen Bauvorschriften, sollen die für das Gebiet bestehenden Bebauungspläne aufgehoben werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbauch (BauGB) erfolgt durch Veröffentlichung des Planentwurfs mit Begründung in der Zeit

vom 14.07.025 bis einschließlich 29.08.2025.

Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer 05334 / 7907-10 zur Verfügung.

Zusätzlich können die Unterlagen hier eingesehen werden. 

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:

  • der Umweltbericht als Teil II der Begründung,
  • Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Geotechnischer Bericht zum Windpark Westerberg I, Repowering von 6 Windenergieanlagen,
  • Gutachterliche Stellungnahme zur Schallimmissionsprognose für den Windpark Westerberg
  • Gutachterliche Stellungnahme zur Schattenwurfprognose für den Windpark Westerberg
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Neuerrichtung von sechs Windenergieanlagen bei Rückbau von neun Bestandsanlagen im Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen.

In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:

1.         Mensch (Bevölkerung):
-           Aussagen zur Lärmbelastung.
-           Aussagen zum Schattenwurf.
-           Aussagen zu Eisabwurf (Begründung).
2.         Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
-           Aussagen zum Feldhamster-, Fledermaus- und Vogelartenbestand.
-           Aussagen zu Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.
3.         Schutzgut Fläche:
Funktionsbewertung in der Umweltprüfung.
4.         Boden:
-           Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen sind nicht bekannt.
-           Funktionsbewertung in der Umweltprüfung.
-           Hinweise des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz.
5.         Wasser
-           Hinweise zum Trinkwasserschutzgebiet.
-           Funktionsbewertung in der Umweltprüfung.
5.         Klima/Luft
Funktionsbewertung in der Umweltprüfung.
6.         Landschaft
Funktionsbewertung in der Umweltprüfung.
7.         Kultur- und Sachgüter
Funktionsbewertung in der Umweltprüfung.

Innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Samtgemeinde Oderwald vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1c EU-Datenschutz-Grundverordung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen der Bauleitplan-Verfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gemeinde Börßum
Der Gemeindedirektor
Lohmann