Bekanntmachung: Wahl der Schiedspersonen
Wahl der Schiedspersonen
In der Samtgemeinde Oderwald läuft die Amtszeit der Schiedspersonen ab, daher ist eine Neuwahl für die Wahlperiode ab dem 01.07.2025 bis zum 30.06.2030 durchzuführen.
Zu wählen sind eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann mit Stellvertreter/in.
Die ehrenamtlichen Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Durch die Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen sowie durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen Schiedspersonen die Voraussetzungen dafür, dass sich die Parteien einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Grundsätzlich wird vom Gesetzgeber vorausgesetzt, dass die Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein muss.
Nach § 3 Absatz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) kann eine Schiedsperson nicht sein, wer die Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Weiterhin sollten gemäß § 3 Absatz 3 NSchÄG nicht berufen werden,
- wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
- wer nicht im Bezirk des Schiedsamtes der Samtgemeinde Oderwald wohnt;
- wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ein Vermögen beschränkt ist;
Bürgerinnen und Bürger welche sich für dieses Ehrenamt interessieren, werden gebeten sich bei der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, Tel.: 05334/7907-0 telefonisch, schriftlich oder per Mail an posteingang@sg-oderwald.de bis zum 07.03.2025 zu melden.
Der Samtgemeindebürgermeister
Lohmann