Bekanntmachung: Behandlung von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen in den Mitgliedsgemeinden Börßum OT Kalme, Börßum OT Seinstedt, Börßum OT Bornum, Cramme und Heiningen durch die Firma Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH, Goslar
Die Firma Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH, Goslar wird in dem Zeitraum vom
27. Oktober bis 07. November 2025
die Entleerung der Hauskläranlagen durchführen.
Die Firma Eurawasser entleert die 1. Kammer der biologischen Kleinkläranlagen, bei Bedarf eventuell auch die 2. Kammer. Die 1. Kammer ist danach wieder durch den Grundstückseigentümer auf eigene Kosten mit Wasser zu füllen, um die Funktion der biologischen Kleinkläranlage aufrecht zu erhalten.
Ich bitte zu beachten, dass die Kläranlage zugänglich ist.
Die Grundstückseigentümer haben keine Zahlungen an das Abfuhrunternehmen zu leisten, sondern werden von der Samtgemeinde Oderwald zur Zahlung der Gebühren herangezogen.
Die Menge des behandelten Kläranlageninhaltes ist dem Abfuhrunternehmen durch Unterschrift zu bestätigen. Ich bitte Sie, die Messanzeigen an den Fahrzeugen genau zu kontrollieren.
Ist vom Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten die behandelte Menge durch Unterschrift bestätigt worden, so ist es nachträglich nicht mehr möglich, gegen die Abfuhrmenge Einwendungen zu erheben.
Werden in Ihrer Abwesenheit die Fäkalien behandelt, so hinterlässt das Unternehmen zur Kontrolle eine schriftliche Mitteilung mit Datum und behandelter Fäkalmenge.
Falls Sie Beanstandungen oder weitere Fragen haben, können Sie sich an die angegebeen Mitarbeiter unseres Bauamtes wenden.
Samtgemeinde Oderwald
Im Auftrag
Biehl