Bekanntmachung: Bebauungsplan "Windenergienanlagen Börßum"
Bebauungsplan "Windenergieanlagen Börßum - östlicher Bereich“
zugleich Aufhebung “Sondergebiet für Windenergieanlagen mit örtlicher Bauvorschrift“ und Teilaufhebung “Sondergebiet II für Windenergieanlagen mit örtlicher Bauvorschrift“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu oben genannten Bebauungsplan gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist es den Windpark zu repowern. Das Repoweringkonzept beinhaltet im zentralen Bereich des Windparks “Achim WF4“ insgesamt 9 Windenergieanlagen (WEA) abzubauen und diese durch insgesamt 6 WEA zu ersetzen. Im Gebiet der Gemeinde Börßum betrifft der Abbau 7 WEA, die durch 5 WEA ersetzt werden sollen.
Zur Rechteindeutigkeit auch in Bezug auf den Entfall der bisherigen örtlichen Bauvorschriften, werden die für das Gebiet bestehenden Bebauungspläne im Zuge der Planaufstellung aufgehoben.
Die frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt im Rahmen der Auslegung des Planvorentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 31.01.2025 bis einschließlich 07.03.2025.
Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer (05334) 7907-10 zur Verfügung.
Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Gemeinde Börßum
Der Gemeindedirektor
Lohmann