Bekanntmachung: Bebauungsplan "Windenergieanlgen Börßum"-östlicher Bereich inklusive Aufhebung Sondergebiet I und Teilaufhebung Sondergebiet II
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Windenergieanlagen Börßum – östlicher Bereich inklusive Aufhebung Sondergebiet I und Teilaufhebung Sondergebiet II“ in der Gemeinde Börßum beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es den Windpark zu repowern. Das Repoweringkonzept beinhaltet im zentralen Bereich des Windparks “Achim WF4“ insgesamt 9 Windenergieanlagen (WEA) abzubauen und diese durch insgesamt 6 WEA zu ersetzen. Im Gebiet der Gemeinde Börßum betrifft der Abbau 7 WEA, die durch 5 WEA ersetzt werden sollen.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.
Der Übersichtsplan kann in der Bekanntmachung eingesehen werden.
Gemeinde Börßum
Der Gemeindedirektor
Lohmann