Bekanntmachung Bauleitplan-Bebauungsplan "Dorfmitte" in der Gemeinde Cramme; Satzungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 18.07.2024 dem Bebauungsplan „Dorfmitte“ in 38312 Cramme und der Begründung, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB, zugestimmt und als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 BauGB werden

1. eine Verletzung der in 8 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes

3. und Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Cramme geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Der Bürgermeister
In Vertretung
Kosel