Bebauungsplan der Innenentwicklung "Dorfgemeinschaftshaus Heiningen"

Der Rat der Gemeinde Heiningen hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung "Dorfgemeinschaftshaus" aufzustellen, mit dem Ziel das vorhandene Dorfgemeinschaftshaus zu erweitern und die Neuerrichtung einer Kita. Hierzu wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte", „Gemeinschaftshaus" und „Jugendtreff" festgesetzt. Die GRZ beträgt 0,6 wobei auch die schon vorhandenen Bauten und die nötigen Flächen für die Neubauten bedacht wurden. Zudem werden die bestehenden Bäume erhalten und zusätzliche Anpflanzungsfestsetzungen getroffen.

Dabei wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Gemäß § 13a Abs.3 Nr.2 BauGB erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Auslegung des Bauleitplans zur Einsichtnahme

in der Zeit vom 06.05.2024 bis 10.05.2024.

Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montagnachmittag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer (05334) 7907-10 zur Verfügung.

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegunggsfrist auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Gemeinde Heiningen oder der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gemeinde Heiningen
Der Bürgermeister
In Vertretung
Rosenthal