Bebauungsplan Dorfgemeinschaftshaus Heiningen

Bebauungsplan "Dorfgemeinschaftshaus Heiningen" der Gemeinde Heiningen

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Rat der Gemeinde Heiningen hat am 06.03.2024 dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 zweiter Halbsatz die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ziel der Planung ist die Erweiterung des bereits vorhandenen Dorfgemeinschaftshauses und die Neuerrichtung einer Kita. Hierzu wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“, „Gemeinschaftshaus“ und „Jugendtreff“ festgesetzt. Die GRZ beträgt 0,6 wobei auch die schon vorhandenen Bauten und die nötigen Flächen für die Neubauten bedacht wurden. Zudem werden die bestehenden Bäume erhalten und zusätzliche Anpflanzungsfestsetzungen getroffen.

Der Planentwurf mit Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB kann auf der Internetseite der Samtgemeinde Oderwald in der Zeit vom

21.05.2024 bis 21.06.2024

eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Zimmer 3.06 in der Gemeindeverwaltung der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum während der Dienststunden aus.

Montag:           9:00 – 12:00 Uhr, 16:00 – 18:00 Uhr

Dienstag:         9:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:         Geschlossen

Donnerstag:    9:00 – 12:00 Uhr

Freitag:            9:00 – 12:00 Uhr

Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Der Bürgermeister

In Vertretung

Rosenthal