Bebauungsplan Östlich der Füllekuhle: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan Östlich der Füllekuhle für das dargestellte Gebiet: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Börßum hat am 05.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zu o. g. Bebauungsplan gefasst.

Ziel des Bebauungsplans ist es, im Ortsteil Börßum, im Osten der bebauten Ortslage, ein Mischgebiet (MI) zu entwickeln. Hier soll eine bestehende Gärtnerei und der Umsiedlungswunsch eines ortsansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebes abgesichert werden. Aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung im Norden hat eine schalltechnische Untersuchung stattgefunden, die ein verträgliches Nebeneinander der Nutzungen bescheinigt, da es sich hier um ein nicht wesentlich störendes Gewerbe handelt.

Durch die Festsetzung eines Baugebietes auf bisher als Gärtnerei genutzten Flächen, werden für Teilbereiche erstmalig Versiegelungen vorbereitet, gleichzeitig wird das Bestandshaus miterfasst. Des Weiteren werden Anpflanzungsfestsetzungen getroffen. Somit wird es voraussichtlich im Bereich der naturräumlichen Schutzgüter teilweise zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen. Gemäß §1a Absatz 3 Baugesetzbuch i.V.m. §13 Bundesnaturschutzgesetz sind diese Eingriffe zu kompensieren, sofern sie nicht vermieden werden können. Die Kompensation wird durch grünordnerische Maßnahmen im Planbereich erbracht.

Auf Grund von vermehrten Nachfragen wird die Auslegungsfrist für die frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt im Rahmen der Auslegung des Planvorentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) verlängert.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit

vom 03.06.2024 bis einschließlich 21.06.2024.

Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag                    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und Montagnachmittag                                                 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                                                                            geschlossen

in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.06, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer (05334) 7907-10 zur Verfügung.

Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde Oderwald schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gemeinde Börßum
Der Gemeindedirektor

Lohmann