Hilfsnavigation

 
Eigenbetriebe der Samtgemeinde Oderwald

Seit dem 01.01.2000 ist der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für die Schmutzwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst auch die Niederschlagswasserbeseitigung von den Privatgrundstücken.

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde ebenfalls zum 01.01.2000 gegründet und ist für die Wasserversorgung im Bereich der Samtgemeinde Oderwald zuständig.

Eigenbetriebe sind öffentlich-rechtliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Gesetzliche Grundlagen sind die Eigenbetriebsverordnungen bzw. –gesetze der Länder (in Niedersachsen die Niedersächsische Gemeindeordnung - NGO- und Eigenbetriebsverordnung – EigBetrVO-). Der Eigenbetrieb ist die klassische Organisationsform für wirtschaftliche Unternehmen der Kommunen.

Eigenbetriebe sind Teil der Gemeindeverwaltung, verfügen jedoch über eine vom Gemeindehaushalt getrennte eigene Buchführung, Rechnungslegung und Wirtschaftsplanung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Finanzwirtschaftlich gelten sie als Sondervermögen der Kommune.

Organe sind die Werkleitung und der Werksausschuss. Darin zeigt sich die organisatorische Selbstständigkeit des Eigenbetriebes.