Wahl der Schiedspersonen | 26.03.2010 |
Die Samtgemeinde Oderwald hat für die Zeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2015 ehrenamtliche Schiedspersonen (eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann und eine/n Stellvertreter/in) zu wählen. Interessenten müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Sie dürfen nicht jünger als 30 Jahre sein und müssen im Bereich der Samtgemeinde Oderwald wohnen. Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, wird gebeten, die Samtgemeinde Oderwald, Dahlgrundsweg 5, 38312 Börßum, schriftlich oder telefonisch (05334/7907-0) zu informieren. gez. Spier |

