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Gesetzliche Nacheichung
12.02.2010

Das Eichamt Braunschweig, Bienroder Weg 86, 38100 Braunschweig, teilt mit Schreiben vom 05.02.2010 mit, dass aus organisatorischen Gründen ab diesem Jahr für die örtliche Nacheichung im Bereich der Samtgemeinde Oderwald kein Eichlokal zur Einlieferung eichpflichtiger Messgeräte mehr eingerichtet wird.

Die Eichung findet zukünftig am Aufstellungsort der Messgeräte statt.

Um Kosten zu sparen besteht für Eichpflichtige auch weiterhin die Möglichkeit, Messgeräte im Eichamt Braunschweig überprüfen zu lassen. Öffnungszeiten sind Dienstag und Donnerstag vom 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (0531/58002-0).

Unabhängig von dieser Bekanntmachung sind Besitzer von eichpflichtigen Messgeräten für eine rechtzeitige Eichung grundsätzlich selbst verantwortlich.

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