Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr